14 82 und pag. 84). Auch diese Ausführungen der Vorinstanz brachten die positive Einstellung des Beschwerdeführers zur Therapie zum Ausdruck. Gleichzeitig hat die Vorinstanz aber auch die aktuellen Schwierigkeiten im Bezug zur Therapie aufgegriffen, wie beispielsweise die Herausforderungen bezüglich Therapiemotivation und die Auseinandersetzungsbereitschaft mit therapierelevanten Themen (pag. 82 f.), und so ein objektives und ganzheitliches Bild der Entwicklung des Beschwerdeführers gezeichnet.