Der Beschwerdeführer zeige allerdings – dem Wert entsprechend – eine gewisse Voreingenommenheit gegenüber Institutionen, Therapeuten oder therapeutischen Vorstellungen. Dr. med. D.________ hält dem Vorwurf von Dr. med. H.________ entgegen, dass er in dieser Textpassage selber auf einen Widerspruch hingewiesen und diesen genügend erklärt habe, sofern die ganze Textpassage gelesen worden sei (pag. BK/1295). […]