geltend gemachten Widerspruch mit dem Umgang mit Autoritätspersonen. Der Beschwerdeführer zeige unterdurchschnittliche Werte bei der Subskala «Wertesystem». Diese sprächen dafür, dass der Beschwerdeführer in der Lage wäre, Autoritätspersonen zu akzeptieren, gleichzeitig aber eine Charaktereigenschaft mit einer gewissen Voreingenommenheit aufweise. Anhand der klinischen Befunde sei jedoch ersichtlich, dass der Beschwerdeführer erhebliche Schwierigkeiten habe, mit Autoritäten umzugehen. Der Beschwerdeführer zeige allerdings – dem Wert entsprechend – eine gewisse Voreingenommenheit gegenüber Institutionen, Therapeuten oder therapeutischen Vorstellungen.