_, wonach die Merkmale der Persönlichkeitsstörung des Beschwerdeführers wandelbar seien, erklärte Dr. med. D.________, dass die Verhaltensauffälligkeiten in der Persönlichkeit einer Person fest verankert sein müssten, um die Diagnose einer Persönlichkeitsstörung zu stellen. Diese seien nicht veränderbar; vielmehr müsse man lernen, Strategien zu entwickeln, um mit diese Auffälligkeiten umzugehen. Entsprechend seien diese Verhaltensauffälligkeiten entgegen den Ausführungen von Dr. H.________ nicht wandelbar (pag. BK/1299).