Er gebe Dr. med. H.________ insofern Recht, als eine Wiedereingliederung des Beschwerdeführers in die soziale Gesellschaft nötig sei. Er habe in seinem Gutachten auch erwähnt, dass unbedingt entsprechende Massnahmen eingeleitet werden sollten, damit der Beschwerdeführer für seine Bemühungen honoriert und nicht immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt werde. Dr. med. H.________ habe die elementare Aufgabe eines Gutachters nicht erfüllt. Er habe verschiedene Sachen falsch angegeben, Aussagen des Beschwerdeführers anhand der Akten nicht überprüft und sich nicht auf die Originalakten gestützt.