Es sei widersprüchlich, wenn dieser sich auf seine Befunde stütze, den Schlussfolgerungen aber widerspreche (pag. BK/1297). Insgesamt könne Dr. med. D.________ die medizinischen Rückschlüsse der geltend gemachten Widersprüche von Dr. med. H.________ nicht nachvollziehen. Insbesondere sei die von ihm vorgeschlagene Antabus-Prophylaxe für die Behandlung der Polytoxikomanie eine veraltete Therapiemethode und werde im therapeutischen Alltag kaum mehr eingesetzt. Des Weiteren sei sie allenfalls hilfreich für Alkoholrückfalle. Für die Behandlung der Cannabis- und Heroinabhängigkeit werde aber keine Behandlungsmethode erwähnt. Er gebe Dr. med.