Zu erwähnen ist zudem, dass Rechtsanwalt B.________ in seinem Schreiben vom 17. September 2024 Bezug auf die Sitzung vom 17. September 2024 nimmt und mitteilt, dass sein Mandant bereit sei, mit Herrn Dr. D.________ ein persönliches Gespräch zu führen (amtliche Akten BVD, pag. 3375). Damit nimmt er direkten Bezug auf eine der Aussagen, welche in der Aktennotiz aufgeführt ist: «Er [der Beschwerdeführer] beabsichtige, nicht an der Exploration teilzunehme[n], da er Vorbehalte habe gegenüber dem Gutachter (seitens Anwalt und des Fallverantwortlichen wird A.________ nahegelegt, dies noch einmal zu überdenken, da ansonsten ein Aktengutachten erstellt werde).» (amtliche Akten BVD, pag.