Weiter steht darin, dass die Gewalt- und Waffenaffinität des Beschwerdeführers im Alltag und in seiner Ausdrucksweise immer wieder zum Vorschein gekommen sei. Darauf angesprochen habe der Beschwerdeführer zu Beginn verärgert und abblockend reagiert und habe nicht darauf eingehen wollen. Er scheine sich jedoch immer mehr mit dieser Thematik auseinanderzusetzen und lasse sich entsprechende Rückmeldungen geben (amtliche Akten BVD, pag. 3314). Der Beschwerdeführer verweigerte die Unterschrift dieses Vollzugsplans («Herr A.________ hat die Unterschrift verweigert MC»; amtliche Akten BVD, pag.