Die Vollzugsplanungssitzung im MZ C.________ fand am 15. August 2024 in Anwesenheit des Beschwerdeführers sowie einer Substitutin von Rechtsanwalt B.________ statt (amtliche Akten BVD, pag. 3304 ff.). Der dabei erstellte Vollzugsplan vom 15. August 2024 enthält die Äusserung des Beschwerdeführers, wonach er sich nicht vorstellen könne, nach dem Vollzug komplett auf Alkohol und Cannabis verzichten zu können, und er sich sein Leben so vorstelle, dass er gelegentlich mal einen über den Durst trinken werde und beispielsweise sonntags gemütlich einen Joint rauche (amtliche Akten BVD, pag.