Auf die entsprechenden Anträge des Beschwerdeführers sei nach dem Gesagten nicht weiter einzutreten (amtliche Akten SID, pag 11). 13.2 Gestützt auf diese Ausführungen ist festzuhalten, dass die BVD die Rügen betreffend Verletzungen der EMRK im Zusammenhang mit dieser stationären Massnahme als materiell entschieden und diese Entscheidung als massgebend erachtete. Mit anderen Worten schloss sie sich den Ausführungen des Obergerichts in seiner schriftlichen Begründung des Beschlusses vom 18. Januar 2024 (BK 23 300) vom 21. Februar 2024 (amtliche Akten BVD, pag.