Richtigerweise habe er in der verwaltungsinternen Beschwerde eine Rückweisung zwecks Eintretens beantragt. Die SID habe die verwaltungsinterne Beschwerde materiell abgewiesen und im Dispositiv keinen Nichteintretensentscheid erlassen. Ein Nichteintreten müsse im Dispositiv in Erscheinung treten (pag. 193 f.).