8. Die Generalstaatsanwaltschaft und die SID verzichteten mit Eingaben vom 30. Juni 2025 bzw. 3. Juli 2025 (pag. 205 bzw. pag. 207) auf die ihnen mit Verfügung vom 26. Juni 2025 gewährte Möglichkeit zur Einreichung einer Duplik (pag. 202 f.). 9. Der Schriftenwechsel wurde mit Verfügung vom 4. Juli 2025 als abgeschlossen erachtet und ein Entscheid im schriftlichen Verfahren in Aussicht gestellt (pag. 208 f.). II. Formelles