Weiter forderte sie die SID auf, eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 179 f.). Mit Vernehmlassung vom 23. Mai 2025 beantragte die SID die Abweisung der Beschwerde, wobei sie nebst einigen ergänzenden Bemerkungen vollumfänglich auf ihre Ausführungen im angefochtenen Beschwerdeentscheid verwies. Hinsichtlich des Gesuchs um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Beschwerdeverfahren vor Obergericht enthielt sich die SID eines formellen Antrags (pag. 182 f.).