2 2.2.1. Der Beschwerdeführer wird bedingt entlassen. 2.3. Es sei festzustellen, dass im vorliegenden Verfahren Art. 3 und 5 Ziff. 1 lit. a und lit. e EMRK sowie Art. 6 und Art. 7 EMRK verletzt worden sind und eventualiter sei die Sache zwecks Eintretens zu diesen Punkten an die Vorinstanz (SIDI) zurückzuweisen. 2.4. Es sei festzustellen, dass im vorliegenden Verfahren Art. 5 Ziff. 4 EMRK verletzt worden ist.