4. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Eingabe vom 7. Mai 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Bern (nachfolgend: Obergericht) und stellte folgende Anträge (pag. 1 ff.; Hervorhebungen im Original): 1. Vorfragen 1.1. Dem Beschwerdeführer sei für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege unter Verbeiständung durch den Schreibenden zu gewähren. 2. Hauptanträge 2.1. In Gutheissung der Beschwerde sei Dispositivziffer 1 des Entscheides der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (2025.SIDGS.134) vom 03.04.2025 aufzuheben und wie folgt abzuändern: 2.1.1.