1. Mit Verfügung vom 31. Dezember 2024 gewährten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend: BVD) im Rahmen der jährlichen Prüfung nach Art. 62d des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) die bedingte Entlassung von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) aus dem Vollzug der stationären Massnahme nach Art. 59 StGB nicht (amtliche Akten der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern [nachfolgend: SID], pag. 1 ff.).