Der Kammer erscheint für das vorinstanzliche Verfahren in Übereinstimmung mit der Vorinstanz ein Zeitaufwand von rund 18 Stunden à CHF 200.00, ausmachend CHF 3'910.20 (inkl. Auslagen und MWST), angemessen. Diese werden im Umfang von CHF 966.20 (inkl. Auslagen und MWST) dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt und im Umfang von CHF 2'944.00 (inkl. Auslagen und MWST) vom Kanton Bern vorgeschossen. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zu erstatten, sobald er dazu in der Lage ist (Art. 113 Abs. 1 VRPG i.V.m. Art. 123 Abs. 1 ZPO).