Deshalb erscheint der Kammer auch der auf 18 Stunden gekürzte Zeitaufwand als noch angemessen. Die Vorinstanz durfte die Kürzung schliesslich ohne Gewährung des rechtlichen Gehörs vornehmen (Verfügung des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 127 vom 12. März 2019 E. 4). Der Kammer erscheint für das vorinstanzliche Verfahren in Übereinstimmung mit der Vorinstanz ein Zeitaufwand von rund 18 Stunden à CHF 200.00, ausmachend CHF 3'910.20 (inkl. Auslagen und MWST), angemessen.