28 je umstrittener die sich stellenden Fragen sind, umso eher ist von genĂ¼genden Gewinnaussichten auszugehen. Insbesondere darf bei heiklen, entscheidrelevanten Rechtsfragen nicht zu Ungunsten des Gesuchstellers Aussichtslosigkeit angenommen werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_173/2018 vom 5. Juli 2018 E. 4.3 mit Hinweisen). 26.3