26. Vorinstanzliches Verfahren 26.1 Der Beschwerdeführer wehrt sich auch gegen die vorinstanzliche teilweise Gutheissung seines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Rechtsbeistand und die Honorarfestsetzung. 26.2 Gemäss Art. 111 Abs. 1 und 2 VRPG wird die gesuchstellende Partei von den Kos- ten- und allfälligen Vorschuss- sowie Sicherstellungspflichten befreit, wenn sie nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint.