unverzüglich stufenweise Lockerungen zu gewähren sind, um den Beschwerdeführer auf das Endziel der bedingten Entlassung vorbereiten zu können. Der Gutachter empfahl denn auch die «paradoxe» Intervention, um dem Beschwerdeführer eine Perspektive zu ermöglichen und dessen Kooperationsbereitschaft zu erhöhen (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3055).