_) ja suizidgefährdet sei und er (A.________) ihn erlösen könne, indem er ihn erschiesse. Es ist offensichtlich, dass dieses Tatvorgehen von A.________ zu einer schweren psychischen Beeinträchtigung des Opfers führte, welches in der Nacht vom 21. auf den 22.12.2008 über längere Zeit Todesängste ausstand. Dabei un-