Daher ist derzeit ungewiss, wie er auf alltägliche Trigger reagieren wird, denen er seit fünf Jahren nicht mehr ausgesetzt war. Seine Legalprognose bei erweiterten Freiräumen kann derzeit nicht zuverlässig eingeschätzt werden. Die Kammer anerkennt zwar, dass der Beschwerdeführer seit seiner Inhaftierung Fortschritte gemacht und durchaus auch eine positive Entwicklung durchlaufen hat. So nahm er hin und wieder an einer freiwilligen Therapie teil (u.a. Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag.