Der Gutachter kam denn auch aufgrund dieses Vorgehens zu einer verbesserten prognostischen Beurteilung des Rückfallrisikos. Der Gutachter relativierte dieses Vorgehen aber umgehend selbst, indem er die verwendeten Basisraten als eher tief bezeichnete und das Vorgehen allgemein kritisch würdigte, wenn auch als sinnvoll erachtete (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3042).