Nach dem Gesagten hält der Gutachter fest, dass unverändert ein moderates bzw. durchschnittliches Rückfallrisiko für Gewaltdelikte im Allgemeinen bzw. im bisher gezeigten Rahmen (leichte physische und schwere psychische Gewalt) und ein ebenso hohes Rückfallrisiko für allgemeine Delinquenz im bisher gezeigten Rahmen (SVG-Delikte, Eigentumsdelinquenz, Straftaten in Zusammenhang mit Waffen) bestehe (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3052). Betreffend die Risikoeinschätzung führte der Gutachter ergänzend aus, dass es bisher keinerlei wissenschaftliche Untersuchungen gebe, die belegen würden, dass man von jemandem bisher noch nicht gezeigtes Verhalten einigermassen zuver-