In Bezug auf eine Risikosenkung durch eine verbesserte Selbstkontrolle können Herrn A.________ unverändert gute deliktsdynamische Kenntnisse attestiert werden, indem er die bei ihm vorhandenen Risikoeigenschaften als solche anerkennt, die Verantwortung für die Gewaltdelikte weitgehend übernimmt – beispielsweise, indem er sich zu seiner erhöhten Aggressivität und Gewaltbereitschaft in Bezug auf leichtere Gewaltanwendungen bekennt – und sich von schweren Gewalthandlungen distanziert.