_ gegenüber einem Mitinsassen) in affektiv aufgeladenen Situationen auftraten und keine dissozialen Beweggründe im Sinne strategisch angewandter Gewalt beinhalteten. Betreffend risikorelevante Alkoholproblematik möchte ich anfügen, dass es seit vielen Jahren beim Exploranden keine Hinweise auf Konsum oder ein entsprechendes Verhalten gibt und auch diesbezüglich erst unter erhöhten Freiheitsgraden bzw. unter Gewährung unbegleiteter Urlaube und Versetzung in den offenen Vollzug festgestellt werden könnte, wie er zukünftig mit Alkohol umgehen wird. Eine entsprechende Distanzierung vom Alkoholkonsum durch ihn liegt vor.