__ im März 2020 unbegleitete Ausgänge für nicht durchführbar, worauf sein Verhalten im Vollzug – basierend auf seinen narzisstischen Anteilen und einer damit verbundenen Kränkung, Ohnmachtserleben, Angst vor Gesichtsverlust und enttäuschter Anspruchshaltung – deutlich auffälliger wurde mit häufigeren Disziplinierungen, zunehmend oppositionellem Verhalten bzw. verminderter Kooperation und Teilnahme am Gruppenvollzug, was schliesslich zu einem Timeout in der JVA E.________ führte, wo Herr A.________ die Verwahrtenabteilung kennenlernte, in die er sich zwar recht gut zu integrieren vermochte, die er aber als längerfristigen Vollzugsort ablehnte, obschon er aktuell durchaus die Vor-