Hervorhebungen im Original): Betreffend Ausmass und/oder Bedeutung der in der Persönlichkeit verankerten Risikoeigenschaften des zu Begutachtenden gilt es als erstes, das Ausmass seiner Persönlichkeitsproblematik bzw. der dissozialen und narzisstischen Anteile zu würdigen. Zum Zeitpunkt des Vorgutachtens wurde betreffend Dissozialität eine etwas stärkere Abnahme als betreffend narzisstische Problematik postuliert, und anhand des damals gezeigten Verhaltens von Herrn A.________ und seinen veränderten Einstellungen durch die Therapie wurde noch von einer Persönlichkeitsakzentuierung mit deutlichen narzisstischen und weniger ausgeprägten dissozialen Merkmalen ausgegangen.