, E. 23.3) sowie vom forensisch-psychiatrischen Verlaufsgutachten von med. pract. D.________ vom 4. Oktober 2023 abzuweichen. Der Gutachter hat das Gutachten wie auch das Verlaufsgutachten lege artis und gestützt auf die geltenden wissenschaftlichen Methoden erstellt. Sie sind schlüssig, nachvollziehbar und vollständig und setzen sich auch mit sämtlichen relevanten Akten und Fragen auseinander. Insbesondere nimmt der Gutachter im Verlaufsgutachten eine breit abgestützte Risikoeinschätzung vor, indem er die Prognoseinstrumente Violence Risk Appraisal Guide-Revised (VRAG-R) und FOTRES anwendet (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag.