Die Verwahrung im aktuellen Setting fortführen zu wollen, lasse sich auch angesichts der neuen Risikoeinschätzung nicht rechtfertigen und nachvollziehen. Die BVD würden zutreffend festhalten, dass im Falle einer bedingten Entlassung des Beschwerdeführers aktuell von einem Rückfallrisiko für Gewaltdelikte im bisher gezeigten Rahmen von etwa 10 % in drei Jahren und etwa 14 % in neun Jahren auszugehen sei. Damit liege die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer keine Gewaltdelikte begehen werde, bei 86 % bis 90 %, mithin bestehe eine gute Legalprognose.