Wenn die BVD beabsichtigen würden, die Verwahrung im aktuellen Setting fortzuführen, nachdem es ihnen in den letzten zehn Jahren nicht ansatzweise gelungen sei, das gutachterlich empfohlene Stufenprogramm an Vollzugslockerungen anzugehen, geschweige denn umzusetzen, sei dies gelinde gesagt absurd und schockierend, denn die logische Konsequenz sei, dass sich auch in den nächsten Jahren nichts ändern werde. Dies bestätige auch der Gutachter, der explizit darauf hinweise, dass der Beschwerdeführer die nächsten zehn bis 20 Jahre ohne Lockerungen im Verwahrungsvollzug verbringen oder sich suizidieren werde, wenn die Anforderun-