nur bis zur Gewährung von doppeltbegleiteten Ausgängen umgesetzt worden sei. Wenn die BVD beabsichtigen würden, die Verwahrung im aktuellen Setting fortzuführen, nachdem es ihnen in den letzten zehn Jahren nicht ansatzweise gelungen sei, das gutachterlich empfohlene Stufenprogramm an Vollzugslockerungen anzugehen, geschweige denn umzusetzen, sei dies gelinde gesagt absurd und schockierend, denn die logische Konsequenz sei, dass sich auch in den nächsten Jahren nichts ändern werde.