Auf entsprechende Konfrontation oder konkrete Nachfragen reagiere er ausweichend. Er stehe offen zu seiner kriminellen Energie und sehe das Problem in seinen (anhaltenden) deliktischen Aktivitäten nicht ein; zunächst imponiere er resignativ-reaktiv und mache geltend, dass er aufgrund der «unrechtmässigen Verwahrung» dieses Recht habe. Bei der genaueren Exploration werde jedoch deutlich, dass es sich hierbei um stark eingeschliffene dissoziale Gedanken- und Verhaltensmuster handle, die damals auch zur Delinquenz und Inhaftierung geführt hätten. Es habe keine Bearbeitung der ihm vorgeworfenen Delikte und damit auch keine Veränderung des Rückfallrisikos stattgefunden.