dass «er sich dabei gut fühle und es ihm gut gehe». Er schreibe der Behandlerin zu, dass dies in ihrer Verantwortung liege, es ihre Aufgabe sei, sich auf seine Seite zu stellen und gute Therapieberichte zu verfassen. Obwohl das aktuelle Gutachten sehr wohlwollend und positiv ausfalle, verweigere er eine Auseinandersetzung mit den Inhalten und entwerte auch den Gutachter. Im Rahmen der Gespräche lege der Beschwerdeführer deliktsrelevante Verhaltensweisen offen. Aus seinen Schilderungen gehe hervor, dass er auch intramural deliktisch aktiv sei (Drohungen und Tätlichkeiten gegenüber Mitgefangenen). Auf entsprechende Konfrontation oder konkrete Nachfragen reagiere er ausweichend.