werde er auch diesbezüglich begrenzt, nehme die Anspannung zu und es folge in der Regel der Abbruch der Behandlung. Wenn er etwas wolle (z.B. Antrag auf Ausgänge) gelinge es ihm kurzzeitig, dranzubleiben, es würden jedoch zeitnah unrealistische Forderungen seinerseits (insbesondere nach dem zeitlichen Rahmen) folgen. Sofern diesen nicht entsprochen werde, kippe er erneut in einen unkooperativen Modus. Der Beschwerdeführer sei der Ansicht, dass eine Therapie dafür da sei, «sich selbst sein zu können», ohne konfrontiert zu werden, resp. dass «er sich dabei gut fühle und es ihm gut gehe».