Im Therapiebericht vom 1. September 2024 wird im Wesentlichen festgehalten, es würde aufgrund des langjährigen, eingeschliffenen Verhaltensmusters, des bisherigen und aktuellen Behandlungsverlaufs sowie den Interaktionen mit dem Beschwerdeführer im Rahmen des mehrjährigen Vollzugs vom Vorliegen einer schweren kombinierten Persönlichkeitsstörung und nicht lediglich von einer Akzentuierung ausgegangen. Neben der narzisstischen Kränkbarkeit und eines dissozialen Anteils (Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen, geringe Frustrationstoleranz, deutliche Rationalisierungs- und Externalisierungstendenzen)