Die Kontakte zum Sozialdienst und weiteren Bezugspersonen habe er in der Regel verweigert und jeweils durch den Sicherheitsdienst ausrichten lassen, dass er nicht zum Gespräch erscheinen wolle. Nach der Vollzugskoordinationssitzung (VKS) vom 12. Juni 2024 habe der Beschwerdeführer sich wieder vereinzelt auf sozialarbeiterische Gespräche einlassen können, allerdings habe seine Kooperationsbereitschaft nicht lange angehalten. Den einzigen Kontakt, welchen er proaktiv suche, sei derjenige mit der Anstaltsleitung.