23.2 Ergänzung von med. pract. D.________ vom 27. April 2018 zum forensischpsychiatrischen Gutachten vom 29. März 2018 Die BVD ordneten am 9. April 2018 die Ergänzung des forensisch-psychiatrischen Gutachtens vom 29. März 2018 durch med. pract. D.________ an. Dieser führte in seiner Ergänzung vom 27. April 2018 (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 5 pag. 1821 ff.) aus, der Beschwerdeführer habe ausreichende therapeutische Fortschritte gemacht, um bei ersten Vollzugslockerungen unter Gewährung zunehmender Freiheitsgrade deren Stabilität zu überprüfen.