13 terführende Progressionsschritte wie Arbeits- und/oder Wohnexternat sowie danach eine bedingte Entlassung mit längerer Probezeit unter engmaschiger Kontrolle von Risikofaktoren (insbesondere Alkoholkonsum und psychosoziale Stabilität, Waffenbesitzverbot) erarbeitet werden. Zusammenfassend sei die Verwahrung unter dem Verlauf progressiver Gewährung in diesem Rahmen möglicher Vollzugslockerungen weiterzuführen (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 5 pag. 1777 f.). 23.2 Ergänzung von med.