Die dem Beschwerdeführer attestierten therapeutischen Fortschritte müssten unter Gewährung zunehmender Freiheitsgrade auf ihre Stabilität hin überprüft werden, um ihre Nachhaltigkeit beurteilen zu können. Unter schrittweise gewährten Vollzugslockerungen (begleitete Ausgänge, später unbegleitete Zeitfenster bis hin zu unbegleiteten Tagesurlauben) könnten insbesondere seine Steuerungsfähigkeit, vor allem in Zusammenhang mit der Impulsivität in emotional anspruchsvollen Situationen, aber auch seine Kooperationsbereitschaft bzw. Absprachefähigkeit bei zunehmenden Freiheitsgraden, seine Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme sowie die Aufrechterhaltung der Alkoholabstinenz erprobt werden.