Im Zwangskontext würden jedoch die narzisstischen Persönlichkeitsanteile nach wie vor in hoher Ausprägung zum Vorschein kommen. Die Rückfallgefahr für Gewaltdelikte im bisher gezeigten Spektrum bewege sich dadurch auf einem moderaten Niveau, was bedeute, dass Rückfallfreiheit langfristig aktuell leicht wahrscheinlicher als Rückfälligkeit sei. Das Risikopotenzial sei insgesamt (unter Berücksichtigung des Schweregrades und der aktuellen Ausprägung des Risikopotenzials) moderater Ausprägung und somit aus forensisch-psychiatrischer Sicht deutlich im unteren Bereich der für eine Verwahrung erforderlichen Gefährlichkeit einzuordnen (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 5 pag. 1775 f.).