Bei diesem zentralen Persönlichkeitszug gehe es darum, sich in möglichst vielen Situationen als subjektiv selbstbestimmt handelnd und nicht eingeengt oder gar fremdbestimmt zu erleben. Nennenswert erscheine dieser Aspekt, obwohl er nicht von primärer Deliktsrelevanz sei, weil er den bisherigen Verlauf der Intervention massgeblich beeinflusst habe. Durch diese Persönlichkeitseigenschaft, welche auch von einem deutlichen – jedoch nach gelungener Beziehungsaufnahme schnell abbaubaren – Misstrauen begleitet werde, sei er nur unter gewissen (seinen eigenen) Konditionen bereit, zu kooperieren.