Gemäss Gutachter liege die Rückfallgefahr im Falle einer bedingten Entlassung bei lediglich 10 % in drei Jahren und etwa 14 % in neun Jahren. Somit bestehe eine grosse, fast sichere Wahrscheinlichkeit, dass er sich in Freiheit bewähren werde, weshalb er bedingt aus der Verwahrung zu entlassen und die Probezeit auf das gesetzliche Minimum von zwei Jahren festzusetzen sei (pag. 23). Mit Replik vom 17. Juli 2025 (pag.