10 ändert ein moderates bzw. durchschnittliches Rückfallrisiko für Gewaltdelikte im Allgemeinen und auch für einschlägige Delinquenz bestehe und sich diese Gefahr aufgrund fehlender Bearbeitung auch nicht verändert habe. Im jetzigen Zeitpunkt sei keine (bedingte) Entlassung aus der Verwahrung angezeigt (pag. 66).