Entlassungsperspektiven nach wie vor im Anfangsstadium befinden würden. Ihm nun die letzte Lockerungsstufe der bedingten Entlassung zu gewähren, sei offensichtlich nicht angezeigt und würde auch nicht in seinem Interesse liegen. Ansonsten müsste er von heute auf morgen seinen Alltag (inkl. Lebensunterhalt) selbstständig strukturieren, organisieren und finanzieren sowie mit Menschen in Kontakt treten, die keinerlei Vorwissen und/oder professionelle Vorkenntnisse im Umgang mit psychisch erkrankten und straffällig gewordenen Personen haben. Auch Bewährungshilfe, Weisungen oder Auflagen hätten bei der aktuell nicht vorhandenen Kooperationsbereitschaft keine Aussicht auf Erfolg.