Weiter seien die gutachterlich festgestellten Therapieerfolge positiv zu würdigen. Diese Punkte seien aber bereits anlässlich der Prüfung der Verwahrung in den Jahren 2018 und 2019 positiv berücksichtigt und in deren Kenntnis und Würdigung die Weiterführung der Verwahrung in Erwartung weiterer Fortschritte, insbesondere auch anlässlich weiterer Vollzugslockerungen, bestätigt worden. Nach der gerichtlich verweigerten Aufhebung resp.