7 20.3 Bisher fanden sechs doppelbegleitete Ausgänge à je fünf Stunden statt, welche zwar klaglos verlaufen seien, der Beschwerdeführer sich im Vorfeld mit den Urlaubsauflagen aber schwergetan, teilweise wenig Kooperationsbereitschaft gezeigt habe und durch querulatorisch anmutende Verhaltensweisen aufgefallen sei (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 6 pag. 2093 f., 2354 f.). 20.4 Am 20. Juni 2024 leiteten die BVD das Verfahren auf erneute jährliche Prüfung der Verwahrung ein (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3139).