20. Ausgangslage 20.1 Mit Urteil des Kreisgerichts II Biel-Nidau vom 8. September 2010 wurde der Beschwerdeführer wegen Diebstahls, Erpressung, Freiheitsberaubung, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Nötigung, Drohung sowie Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und das Strassenverkehrsgesetz u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB aufgeschoben (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 4 pag. 1129 ff.).