6 IV. Materielles 19. Betreffend den Sachverhalt und insbesondere den Verlauf des bisherigen Strafund Massnahmenvollzugs kann vorab auf die amtlichen Akten der BVD und der Vorinstanz, insbesondere auf die diesbezüglichen Ausführungen in der Verfügung der BVD vom 23. Dezember 2024 (Vollzugsakten Nr. 1003/13 Bd. 8 pag. 3206 ff.) und im Entscheid der Vorinstanz vom 31. März 2025 (2025.SIDGS.110 pag. 74 ff.) verwiesen werden. Im vorliegenden Beschwerdeverfahren ist zu prüfen, ob der Beschwerdeführer (bedingt) aus der Verwahrung zu entlassen ist: